Wer eine Eigentumswohnung verkauft, braucht mehr als den Grundbuchauszug: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Stand der Erhaltungsrücklage und beschlossene Sonderumlagen entscheiden mit, was ein Käufer bietet. Diese Checkliste führt 31 Unterlagen in fünf Bereichen, jeweils mit Herkunft, Begründung und Priorität, zum Abhaken und Ausdrucken.
Beim Wohnungsverkauf entscheidet die Eigentümergemeinschaft mit: Teilungserklärung, Protokolle und Rücklage sagen dem Käufer, was auf ihn zukommt. Fehlt eine Unterlage, wird sie als Risiko eingepreist. Diese Liste nennt die 31 Unterlagen, die beim Verkauf einer Eigentumswohnung verlangt werden, sortiert nach Herkunft. Haken setzen, Stand sehen, als PDF mitnehmen. Nichts wird gespeichert.
Nach Bereich
Was zuerst beschafft werden sollte
Weil der Käufer nicht nur Ihre Wohnung kauft, sondern einen Anteil an einem Haus, über das andere mitbestimmen. Dach, Fassade, Fenster, Stränge und Aufzug gehören der Gemeinschaft, und was dort beschlossen wird, zahlt er anteilig mit. Deshalb liest ein erfahrener Käufer zuerst die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und den Stand der Erhaltungsrücklage, erst danach den Grundriss.
Zwei Zahlen erklären, warum das so wichtig ist: Eine Sonderumlage für eine Fassadensanierung kann bei einer Sechzig-Quadratmeter-Wohnung schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen, und eine Rücklage, die diesen Bedarf nicht deckt, wird vom Kaufpreis abgezogen. Wer beide Unterlagen vorlegt, verhandelt über Fakten. Wer sie nachreichen muss, verhandelt über Vermutungen, und die fallen immer zu Lasten des Verkäufers aus.
Die Teilungserklärung, die Beschluss-Sammlung und die Sanierungshistorie des Gemeinschaftseigentums. Die Teilungserklärung liegt oft beim Notar, der vor Jahrzehnten aufgeteilt hat, oder in der Grundakte des Grundbuchamts; die Beschaffung dauert Tage bis Wochen. Die Beschluss-Sammlung führt die Verwaltung nach § 24 Abs. 7 WEG verpflichtend, viele Eigentümer kennen sie nicht. Die Sanierungshistorie muss die Verwaltung zusammenstellen.
Die Sanierungshistorie ist die Unterlage mit dem größten Preishebel. In Leipzig gliedert der Gutachterausschuss den sanierten Altbau nach Sanierungsjahresgruppen: Wohnungen mit Sanierung zwischen 2010 und 2019 erzielten 2025 im Median 2.956 Euro je Quadratmeter, solche mit Sanierung zwischen 1991 und 2009 nur 2.692 Euro. In Dresden entscheidet das Sanierungsjahr über die Restnutzungsdauer und damit über die Klasse. Ohne Nachweis rechnet der Käufer mit dem ungünstigeren Fall.
| Bereich | Unterlagen (Anzahl) | Woher | Typische Dauer (Wochen) |
|---|---|---|---|
| Wohnungseigentum und Gemeinschaft | 7 | Hausverwaltung, Grundbuchamt, Notar der Teilungserklärung | 1 bis 3 |
| Hausgeld, Rücklage, Sonderumlagen | 6 | Hausverwaltung | 1 bis 2 |
| Gebäude, Energie, Sanierung | 7 | Hausverwaltung, Energieberater, Bauakte | 1 bis 4 |
| Vermietung | 5 | eigene Ablage, Hausverwaltung | sofort |
| Finanzierung, Steuer, Erbfall | 6 | Bank, Steuerberater, Nachlassgericht | 1 bis 3 |
| Summe | 31 | – | 2 bis 4 |
Dauern nach unserer Erfahrung aus Wohnungsverkäufen in Dresden und Leipzig. Punkte, die auf Ihre Wohnung nicht zutreffen, lassen sich in der Liste oben ausblenden.
Fünf: Mietvertrag mit allen Nachträgen, aktuelle Nettokaltmiete mit Anpassungshistorie, Kautionsnachweis, Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre und die Prüfung des Vorkaufsrechts nach § 577 BGB. Der Käufer tritt nach § 566 BGB in den Vertrag ein; Staffelmiete, Indexmiete oder ein Kündigungsverzicht bestimmen, was er rechnen darf. Die Kaution geht mit über und wird im Kaufvertrag verrechnet.
Das Vorkaufsrecht des Mieters wird häufig übersehen. Es greift, wenn die Wohnung nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde und erstmals verkauft wird. Der Notar muss den Mieter dann über den Inhalt des Kaufvertrags unterrichten, und der hat zwei Monate Zeit. Wer das erst beim Notartermin merkt, verliert diese zwei Monate.
Zuerst das, was Dritte liefern müssen: Grundbuchauszug beim Amtsgericht, Teilungserklärung aus der Grundakte, Energieausweis über die Verwaltung. Diese drei brauchen die längste Vorlaufzeit. Parallel fordern Sie bei der Verwaltung das Paket aus Protokollen, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Rücklagenstand an; viele Verwaltungen liefern das als Verkaufspaket gegen eine kleine Gebühr.
Zuletzt das, was Sie selbst haben: Mietvertrag, Kaution, eigene Sanierungsrechnungen, Kaufvertrag und Darlehensunterlagen. Wer in dieser Reihenfolge vorgeht, hat nach zwei bis vier Wochen einen vollständigen Satz. Die Checkliste oben zeigt jederzeit, wie weit Sie sind, und markiert Punkte, die auf Ihre Wohnung nicht zutreffen.
Sie ersetzt nicht die rechtliche Prüfung durch den Notar und nicht die steuerliche durch den Steuerberater. Sie sagt auch nicht, was Ihre Wohnung wert ist; das rechnet der Wertindikator Eigentumswohnung aus den beurkundeten Preisen. Und sie kennt keine Sonderfälle wie Erbbaurecht, Wohnungsbindung oder Zwangsverwaltung. Was sie leistet: Sie sorgt dafür, dass Notar, Bank und Käufer sofort arbeiten können, statt zu warten.
Von der Hausverwaltung, vom Notar, der die Aufteilung beurkundet hat, oder aus der Grundakte beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Der Käufer braucht sie mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung, weil dort Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung und Stimmrecht geregelt sind.
Die Eigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude, nicht der einzelne Eigentümer. Die Verwaltung hat ihn in der Regel vorliegen. Nach §§ 80 und 87 GEG muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer übergeben werden; fehlt er, droht ein Bußgeld.
Nein. Die Rücklage gehört der Eigentümergemeinschaft und geht mit der Wohnung auf den Käufer über. Sie erhöht den Wert der Wohnung und gehört deshalb in die Preisverhandlung, wird aber nicht separat erstattet. Der Stand steht in der Jahresabrechnung.
Ja. Eine beschlossene, aber noch nicht fällige Sonderumlage ist ein Umstand, der für den Kaufentschluss erheblich ist. Wer sie verschweigt, riskiert Schadenersatzansprüche. Sie steht im Protokoll der Eigentümerversammlung und in der Beschluss-Sammlung.
Nur wenn die Teilungserklärung das vorsieht, was bei älteren Aufteilungen häufig ist. Dann ist der Kaufvertrag ohne die Zustimmung schwebend unwirksam. Der Notar fragt sie ab; die Verwaltung berechnet dafür meist eine Gebühr.
Zwei bis vier Wochen, wenn Sie parallel arbeiten: Grundbuchauszug und Teilungserklärung zuerst anfordern, gleichzeitig das Verkaufspaket bei der Verwaltung bestellen, den Rest aus der eigenen Ablage. Einzelne Punkte wie eine alte Teilungserklärung aus der Grundakte können länger dauern.
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