Checkliste · Eigentümer · 31 Unterlagen · abhakbar und druckbar

Unterlagen für den
Wohnungsverkauf.
31 Punkte, abhakbar.

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, braucht mehr als den Grundbuchauszug: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Stand der Erhaltungsrücklage und beschlossene Sonderumlagen entscheiden mit, was ein Käufer bietet. Diese Checkliste führt 31 Unterlagen in fünf Bereichen, jeweils mit Herkunft, Begründung und Priorität, zum Abhaken und Ausdrucken.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Rico Peuker, Immobilienwirt Dipl. VWA

Verkaufs-Checkliste · Eigentumswohnung · Unterlagen vor dem Verkauf

Welche Unterlagen brauchen Sie, bevor Sie eine Eigentumswohnung verkaufen?

Beim Wohnungsverkauf entscheidet die Eigentümergemeinschaft mit: Teilungserklärung, Protokolle und Rücklage sagen dem Käufer, was auf ihn zukommt. Fehlt eine Unterlage, wird sie als Risiko eingepreist. Diese Liste nennt die 31 Unterlagen, die beim Verkauf einer Eigentumswohnung verlangt werden, sortiert nach Herkunft. Haken setzen, Stand sehen, als PDF mitnehmen. Nichts wird gespeichert.

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Sie möchten wissen, ob Ihre Unterlagen für den Investorenkreis reichen?

Wir sehen uns Ihren Stand an und sagen Ihnen, was ein Käufer in Ihrem Fall wirklich braucht und was Sie sich sparen können. Diskret, unverbindlich, ohne dass Ihre Wohnung irgendwo erscheint.

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Warum entscheidet bei einer Wohnung die Eigentümergemeinschaft über den Preis mit?

Weil der Käufer nicht nur Ihre Wohnung kauft, sondern einen Anteil an einem Haus, über das andere mitbestimmen. Dach, Fassade, Fenster, Stränge und Aufzug gehören der Gemeinschaft, und was dort beschlossen wird, zahlt er anteilig mit. Deshalb liest ein erfahrener Käufer zuerst die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und den Stand der Erhaltungsrücklage, erst danach den Grundriss.

Zwei Zahlen erklären, warum das so wichtig ist: Eine Sonderumlage für eine Fassadensanierung kann bei einer Sechzig-Quadratmeter-Wohnung schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen, und eine Rücklage, die diesen Bedarf nicht deckt, wird vom Kaufpreis abgezogen. Wer beide Unterlagen vorlegt, verhandelt über Fakten. Wer sie nachreichen muss, verhandelt über Vermutungen, und die fallen immer zu Lasten des Verkäufers aus.

Welche drei Unterlagen fehlen am häufigsten, und was kosten sie?

Die Teilungserklärung, die Beschluss-Sammlung und die Sanierungshistorie des Gemeinschaftseigentums. Die Teilungserklärung liegt oft beim Notar, der vor Jahrzehnten aufgeteilt hat, oder in der Grundakte des Grundbuchamts; die Beschaffung dauert Tage bis Wochen. Die Beschluss-Sammlung führt die Verwaltung nach § 24 Abs. 7 WEG verpflichtend, viele Eigentümer kennen sie nicht. Die Sanierungshistorie muss die Verwaltung zusammenstellen.

Die Sanierungshistorie ist die Unterlage mit dem größten Preishebel. In Leipzig gliedert der Gutachterausschuss den sanierten Altbau nach Sanierungsjahresgruppen: Wohnungen mit Sanierung zwischen 2010 und 2019 erzielten 2025 im Median 2.956 Euro je Quadratmeter, solche mit Sanierung zwischen 1991 und 2009 nur 2.692 Euro. In Dresden entscheidet das Sanierungsjahr über die Restnutzungsdauer und damit über die Klasse. Ohne Nachweis rechnet der Käufer mit dem ungünstigeren Fall.

BereichUnterlagen (Anzahl)WoherTypische Dauer (Wochen)
Wohnungseigentum und Gemeinschaft7Hausverwaltung, Grundbuchamt, Notar der Teilungserklärung1 bis 3
Hausgeld, Rücklage, Sonderumlagen6Hausverwaltung1 bis 2
Gebäude, Energie, Sanierung7Hausverwaltung, Energieberater, Bauakte1 bis 4
Vermietung5eigene Ablage, Hausverwaltungsofort
Finanzierung, Steuer, Erbfall6Bank, Steuerberater, Nachlassgericht1 bis 3
Summe312 bis 4

Dauern nach unserer Erfahrung aus Wohnungsverkäufen in Dresden und Leipzig. Punkte, die auf Ihre Wohnung nicht zutreffen, lassen sich in der Liste oben ausblenden.

Welche Unterlagen kommen bei einer vermieteten Wohnung dazu?

Fünf: Mietvertrag mit allen Nachträgen, aktuelle Nettokaltmiete mit Anpassungshistorie, Kautionsnachweis, Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre und die Prüfung des Vorkaufsrechts nach § 577 BGB. Der Käufer tritt nach § 566 BGB in den Vertrag ein; Staffelmiete, Indexmiete oder ein Kündigungsverzicht bestimmen, was er rechnen darf. Die Kaution geht mit über und wird im Kaufvertrag verrechnet.

Das Vorkaufsrecht des Mieters wird häufig übersehen. Es greift, wenn die Wohnung nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde und erstmals verkauft wird. Der Notar muss den Mieter dann über den Inhalt des Kaufvertrags unterrichten, und der hat zwei Monate Zeit. Wer das erst beim Notartermin merkt, verliert diese zwei Monate.

In welcher Reihenfolge beschafft man die Unterlagen?

Zuerst das, was Dritte liefern müssen: Grundbuchauszug beim Amtsgericht, Teilungserklärung aus der Grundakte, Energieausweis über die Verwaltung. Diese drei brauchen die längste Vorlaufzeit. Parallel fordern Sie bei der Verwaltung das Paket aus Protokollen, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen und Rücklagenstand an; viele Verwaltungen liefern das als Verkaufspaket gegen eine kleine Gebühr.

Zuletzt das, was Sie selbst haben: Mietvertrag, Kaution, eigene Sanierungsrechnungen, Kaufvertrag und Darlehensunterlagen. Wer in dieser Reihenfolge vorgeht, hat nach zwei bis vier Wochen einen vollständigen Satz. Die Checkliste oben zeigt jederzeit, wie weit Sie sind, und markiert Punkte, die auf Ihre Wohnung nicht zutreffen.

Was diese Liste nicht leistet.

Sie ersetzt nicht die rechtliche Prüfung durch den Notar und nicht die steuerliche durch den Steuerberater. Sie sagt auch nicht, was Ihre Wohnung wert ist; das rechnet der Wertindikator Eigentumswohnung aus den beurkundeten Preisen. Und sie kennt keine Sonderfälle wie Erbbaurecht, Wohnungsbindung oder Zwangsverwaltung. Was sie leistet: Sie sorgt dafür, dass Notar, Bank und Käufer sofort arbeiten können, statt zu warten.

Welche Fragen stellen Eigentümer zu den Unterlagen zuerst?

Woher bekomme ich die Teilungserklärung?

Von der Hausverwaltung, vom Notar, der die Aufteilung beurkundet hat, oder aus der Grundakte beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Der Käufer braucht sie mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung, weil dort Sondernutzungsrechte, Kostenverteilung und Stimmrecht geregelt sind.

Wer stellt den Energieausweis für eine Eigentumswohnung aus?

Die Eigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude, nicht der einzelne Eigentümer. Die Verwaltung hat ihn in der Regel vorliegen. Nach §§ 80 und 87 GEG muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer übergeben werden; fehlt er, droht ein Bußgeld.

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage ausgezahlt?

Nein. Die Rücklage gehört der Eigentümergemeinschaft und geht mit der Wohnung auf den Käufer über. Sie erhöht den Wert der Wohnung und gehört deshalb in die Preisverhandlung, wird aber nicht separat erstattet. Der Stand steht in der Jahresabrechnung.

Muss ich eine beschlossene Sonderumlage offenlegen?

Ja. Eine beschlossene, aber noch nicht fällige Sonderumlage ist ein Umstand, der für den Kaufentschluss erheblich ist. Wer sie verschweigt, riskiert Schadenersatzansprüche. Sie steht im Protokoll der Eigentümerversammlung und in der Beschluss-Sammlung.

Braucht der Verkauf die Zustimmung des Verwalters?

Nur wenn die Teilungserklärung das vorsieht, was bei älteren Aufteilungen häufig ist. Dann ist der Kaufvertrag ohne die Zustimmung schwebend unwirksam. Der Notar fragt sie ab; die Verwaltung berechnet dafür meist eine Gebühr.

Wie lange dauert es, alle Unterlagen zusammenzubekommen?

Zwei bis vier Wochen, wenn Sie parallel arbeiten: Grundbuchauszug und Teilungserklärung zuerst anfordern, gleichzeitig das Verkaufspaket bei der Verwaltung bestellen, den Rest aus der eigenen Ablage. Einzelne Punkte wie eine alte Teilungserklärung aus der Grundakte können länger dauern.

Werden meine Haken gespeichert?

Nein. Die Liste läuft vollständig in Ihrem Browser. Erst wenn Sie das Formular unter dem Ergebnis bewusst absenden, gehen Ihr Stand und Ihre Kontaktdaten an Saxon Capital. Keine Weitergabe an Portale, Adresshändler oder andere Makler.

Woher die Zahlen stammen.

Jeder Wert in diesem Rechner ist einer der folgenden Veröffentlichungen entnommen. Was dort nicht steht, rechnet der Rechner nicht.

Sie möchten wissen, welche Unterlagen in Ihrem Fall wirklich zählen?

Wir sehen uns Ihren Stand an, sagen Ihnen, was ein Käufer für genau diese Wohnung braucht, und was Sie sich sparen können. Kostenlos und ohne Mandat.

Rico Peuker persönlich · +49 351 500 509 36 · rico.peuker@saxon-capital.de · Ihre Daten gehen nicht an Portale, Adresshändler oder andere Makler.
Rico Peuker, Inhaber Saxon Capital
Verfasst von

Inhaber Saxon Capital · Immobilienmakler seit 2007 · Immobilienwirt (Dipl. VWA) · Bauunternehmer 1999–2007. Über 400 Wohneinheiten in institutionellen Mandaten vermittelt. Beurteilt Bausubstanz aus eigener Bauerfahrung — und Ertrag, Faktor und Rendite aus fast zwanzig Jahren institutioneller Vermittlung.