Eine Erbengemeinschaft kann ein Mehrfamilienhaus in Dresden nur gemeinsam verkaufen; jeder Miterbe muss beim Notar mitwirken oder bevollmächtigen. Wer sich nicht einigt, landet in der Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Dresden, und dort fallen im zweiten Termin alle Schutzgrenzen. Der Ausweg ist fast immer derselbe: eine neutrale Zahl aus dem Investorenkreis, an der sich alle Erben orientieren, bevor Anwälte beauftragt werden.
Eckdaten ohne Adresse, Rückmeldung mit Faktorkorridor aus dem Investorenkreis, auf Wunsch in einem Gespräch mit allen Erben per Video. Kostenlos, ohne Mandat, ohne dass jemand vom Erbstreit erfährt.
Rico Peuker, Dresden
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Alle Miterben, ohne Ausnahme. Die Erbengemeinschaft verfügt über den Nachlass nur gemeinschaftlich (§ 2040 BGB); ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass verkaufen, nicht aber das Haus allein. Beim Notar erscheinen alle oder erteilen eine notariell beglaubigte Vollmacht. Vorher braucht das Grundbuchamt beim Amtsgericht Dresden den Nachweis der Erbfolge: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
Wer den Verkauf an einen einzelnen Miterben delegieren will, regelt das in einer Vollmacht mit klarem Rahmen: Mindestpreis, Käuferkreis, Diskretion. Ohne diesen Rahmen scheitern Verkäufe nicht am Markt, sondern am dritten Erben, der erst beim Notartermin Bedenken bekommt.
Das Haus wird beim Amtsgericht Dresden öffentlich versteigert, mit Adresse, Gutachten und Termin im Justizportal. Im ersten Termin schützt das Gesetz den Wert: Unter der Hälfte des Verkehrswerts wird der Zuschlag versagt (§ 85a ZVG), unter sieben Zehnteln kann ein Beteiligter die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). Im zweiten Termin gelten beide Grenzen nicht mehr. Dazu kommen Gutachter- und Gerichtskosten, ein Jahr Verfahrensdauer und ein Verkehrswert aus einem Gutachten, das den Markt nicht kennt.
Wie viele Häuser in Dresden diesen Weg gehen, zeigt unsere Statistik der Zwangsversteigerungen in Sachsen: Das Amtsgericht Dresden führt derzeit 24 angekündigte Termine über alle Objektarten, in der Stadt selbst nur fünf. Mehrfamilienhäuser sind darunter selten, weil sie vorher fast immer einen Käufer finden.
Restnutzungsdauer. Jedes Jahr ohne Entscheidung ist ein Jahr weniger Restnutzungsdauer und, an der Klassengrenze, ein Sprung in die niedrigere Faktorklasse: In Dresden liegen zwischen 36 bis 55 und 21 bis 35 Jahren 2,2 Faktorpunkte, zwischen 21 bis 35 und 13 bis 20 Jahren weitere 1,7. Bei 100.000 Euro Jahresmiete kostet der Klassenwechsel 170.000 bis 220.000 Euro. Dazu kommen Instandhaltung, die niemand freigibt, Mieten, die niemand anpasst, und Leerstand, den niemand vermietet.
Vier. Der gemeinsame Verkauf an einen Dritten mit Teilung des Erlöses nach Erbquoten, der häufigste und meist beste Weg. Die Übernahme durch einen Miterben, der die anderen auszahlt, wenn er die Finanzierung bekommt. Die Realteilung, die bei einem einzelnen Haus nur nach Aufteilung in Wohnungseigentum funktioniert. Und die Teilungsversteigerung als letzter Weg.
Für den ersten und den zweiten Weg braucht es dieselbe Grundlage: eine Zahl, die alle akzeptieren, weil sie nicht von einem der Erben stammt.
| Weg | Dauer (Monate) | Kosten | Diskretion | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinsamer Verkauf off-market | 3 bis 5 | Provision im Erfolgsfall, Notar | hoch, kein Inserat | immer, wenn kein Erbe das Haus selbst halten will |
| Übernahme durch einen Miterben | 2 bis 4 | Notar, keine Grunderwerbsteuer zwischen Miterben | hoch | wenn ein Erbe finanzieren kann und die Zahl feststeht |
| Realteilung nach Aufteilung in Wohnungseigentum | 6 bis 12 | Teilungserklärung, Abgeschlossenheit, Notar, Grundbuch | mittel | bei wenigen Erben und großen, gleichwertigen Wohnungen |
| Teilungsversteigerung | 12 und mehr | Gericht, Gutachten, Anwälte; im zweiten Termin keine Wertgrenze | keine, Adresse und Gutachten öffentlich | nur wenn jede Einigung gescheitert ist |
Dauern nach unserer Erfahrung aus Mandaten; Gerichtslaufzeiten am Amtsgericht Dresden schwanken.
Genau dafür ist die anonyme Marktindikation gedacht: Eckdaten ohne Adresse gehen an die Ankaufsprofile des Investorenkreises, zurück kommt ein Faktorkorridor, den echte Käufer rechnen. Damit lässt sich die Auszahlung eines Miterben beziffern oder der Mindestpreis für den Verkauf festlegen, bevor jemand einen Anwalt bezahlt.
Die Sanierungshistorie mit Rechnungen, die Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre und die Bauakte. Der Erblasser hatte sie im Kopf, nicht im Ordner. Ohne Sanierungshistorie kann kein Käufer die Restnutzungsdauer belegen, also fällt das Haus in die niedrigere Klasse; ohne Abrechnungen gibt kein institutioneller Käufer ein Gebot ab; die Bauakte lässt sich beim Bauaufsichtsamt Dresden einsehen, das dauert Wochen. Die vollständige Liste steht in der Verkaufs-Checkliste mit 30 Unterlagen.
Die Spekulationsfrist läuft weiter, nicht neu. Für § 23 EStG zählt der Kauf durch den Erblasser; liegt er mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei, sonst steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz jedes Erben nach Quote. Die Erbschaftsteuer ist davon getrennt: Freibeträge 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro je Kind (§ 16 ErbStG), der Wert des Hauses nach dem Bewertungsgesetz.
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, riskiert den gewerblichen Grundstückshandel. Die Prüfung macht der Steuerberater, nicht der Makler.
Mit einem Gespräch, an dem alle Erben teilnehmen, auch per Video. Zuerst die Zahl: Restnutzungsdauer, Faktorklasse, anonyme Marktindikation. Dann die Regeln: Mindestpreis, Käuferkreis, wer spricht, wer entscheidet, schriftlich. Dann der Datenraum, den wir mit der Hausverwaltung und dem Bauaufsichtsamt aufbauen. Dann die Ansprache passender Ankaufsprofile ohne Inserat, damit kein Erbe befürchten muss, dass Nachbarn oder Mieter vom Streit erfahren. Beurkundung mit allen oder per Vollmacht, Erlös nach Quoten über den Notar.
Ja, solange die Gemeinschaft besteht: Ohne seine Unterschrift oder Vollmacht wird nicht beurkundet. Er kann aber die Teilungsversteigerung nicht verhindern, die jeder Miterbe beantragen kann. Deshalb ist die neutrale Zahl das wirksamste Mittel: Sie zeigt dem Blockierer, was der Streit ihn im zweiten Versteigerungstermin kosten würde.
Für den Verkauf nicht zwingend; der Notar kann die Auflassung mit dem Nachweis der Erbfolge beurkunden. Die Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei und erleichtert den Verkauf, weil Käufer und Banken das Grundbuch mit den Erben sehen wollen.
Nach den Erbquoten, über das Notaranderkonto oder direkt vom Käufer an die Erben, wie im Kaufvertrag vereinbart. Vorher werden Nachlassverbindlichkeiten, Darlehen und die Kosten des Verkaufs abgezogen; wer Vorleistungen erbracht hat, etwa Instandhaltung gezahlt, regelt den Ausgleich in der Auseinandersetzungsvereinbarung.
Ja, wenn er die anderen auszahlt und die Finanzierung bekommt. Die Bank verlangt dafür einen belastbaren Wert; die anonyme Marktindikation liefert ihn ohne Gutachterkosten. Die Übertragung der Anteile beurkundet der Notar; Grunderwerbsteuer fällt zwischen Miterben bei der Auseinandersetzung nach § 3 Nr. 3 GrEStG nicht an.
Gerichtskosten, das gerichtliche Wertgutachten, oft ein Jahr Verfahren und im zweiten Termin ein Zuschlag ohne Wertgrenze. Dazu die Öffentlichkeit: Adresse und Gutachten stehen im Justizportal. Ein gemeinsamer Verkauf ist fast immer schneller und bringt mehr.
Beim Off-Market-Verkauf nicht. Es gibt kein Inserat, kein Schild, keine Rundmail; Käufer sehen Eckdaten ohne Adresse und den Datenraum nach Vertraulichkeitserklärung. Der Eigentümerwechsel wird den Mietern nach der Beurkundung mitgeteilt.
Jeder Wert in diesem Rechner ist einer der folgenden Veröffentlichungen entnommen. Was dort nicht steht, rechnet der Rechner nicht.
Eckdaten ohne Adresse, Rückmeldung mit Faktorkorridor aus dem Investorenkreis, für alle Erben gleichzeitig. Kostenlos, ohne Mandat, ohne dass jemand vom Erbstreit erfährt.